Und wieder der Pressekodex: 17jähriger Vergewaltiger aus “Jugendhaus”

München: Wie die Abendzeitung in ihrer online Ausgabe vom 06.11.15 berichte, wurde eine 19jährige von einem 17jährigen vergewaltigt.

Täter und Opfer lernten sich in einer Münchner Diskothek kennen, tanzten und hatten ein paar Drinks. Auf dem Nachhauseweg gegen 5 Uhr morgens packte der Jugendliche die 19-Jährige, riss sie zu Boden und vergewaltige die sich heftig wehrende Schülerin, nachdem er ihr mit Gewalt die Hose heruntergezogen hatte. Das Mädchen schrie und schlug um sich. Schließlich flüchtete der 17-Jährige. Die Schülerin verständigte sofort die Polizei. Wenig später lief eine Großfahndung an. Ein aufmerksamer Taxifahrer hörte die Meldung über Funk. Der Münchner hatte in Tatortnähe einen Fahrgast aufgenommen, auf den die Beschreibung passte. Er hatte ihn zu einem Jugendhaus in der Fasanierie gefahren. Die Polizei nahm den 17-Jährigen fest. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt.


 

Kommentar: Soweit der Bericht der Abendzeitung, bei dem wieder die liebe Ziffer 12.1 des Pressekodex die Feder des Journalisten geführt hat. Bemüht man nämlich Freund google, findet man schnell heraus, dass es sich bei dem Jugendhaus in der Fasanerie um ein Heim für unbegleitete junge Flüchtlinge handelt.

Interessant  ist auch, dass in dem Bericht der AZ vom Täter und nicht vom Tatverdächtigen die Rede ist. Wenn das mal nicht die Landshuter Zeitung und Professor Fricke erfahren (Vorverurteilung, Menschenrechte und so…) !
Hier geht es korrekt zu, deshalb die Feststellung: Der 17jährige ist solange unschuldig, bis ein rechtskräftiges Urteil sagt, dass (man möge mir die Ausdrucksweise verzeihen) er ihn bei der 19jährigen widerrechtlich drin hatte.

Weiterhin ist interessant, dass man es in dem Jugenhaus in der Fasanerie offenbar mit dem Jugendschutzgesetz nicht so genau nimmt, wenn die minderjährigen Bewohner bis 5 Uhr früh in der Disco rumlungern können. 

Hier der Artikel

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Ein Gedanke zu „Und wieder der Pressekodex: 17jähriger Vergewaltiger aus “Jugendhaus”

  1. Die Meldung wurde inzwischen zurückgenommen, weil der 17jährige bei der Gegenüberstellung von der 19jährigen nicht identifiziert werden konnte.
    Dennoch kann man davon ausgehen, dass der Täter kein Biodeutscher war, sonst wäre der Taxifahrer nicht auf die Idee gekommen, auf Grund der Fahndungsmerkmale den 17jährigen Asylanten für den Täter zu halten.
    Erstaunlich ist auch, dass ein 17jähriger Asylant mit dem Taxi zu seinem “Jugendhaus” zurückfährt. Dies habe ich mir als Student jedenfalls nicht geleistet, sondern ging auch größere Strecken zu Fuß.

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