Familiennachzug in Hartz IV

Der Familiennachzug nach Deutschland ist im vergangenen Jahr um 50 Prozent gestiegen. „2016 sind weltweit annähernd 105.000 Visa zum Familiennachzug erteilt worden, darunter ein Großteil für den Familiennachzug zum Schutzberechtigten”, teilte das Auswärtige Amt gegenüber der „Welt“ mit. Im Jahr 2016 haben die Behörden etwa 105.000 Visa erteilt, 2015 waren es 70. 000.

Da diese Familienangehörigen mit einem Visum ins Land kommen und keinen Asylantrag zu stellen brauchen, werden Sie in der Flüchtlings- bzw. Asylanten Statistiken nicht erfasst.

Diese 105000 Personen kommen also noch zu den für 2016 registrierten 280 000 Asylsuchenden hinzu. Diese Zahl nannte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Anerkannte Flüchtlinge haben Recht auf den Familiennachzug. Der Nachzug von Syrern und Irakern stieg diesen Informationen zufolge besonders stark an.

Die Familienzusammenführung gilt für Eltern von minderjährigen Flüchtlingen, sowie für Ehepartner und minderjährige Kinder von erwachsenen Flüchtlingen.

Diese Personen müssen nicht nachweisen, für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen zu  können. Sie brauchen auch keinen Bürgen, der für sie zahlt.

In der Praxis kommt der überwiegende Teil schnurstracks in Hartz IV, genauso wie die meisten Flüchtlinge.

Was man noch wissen muß: Das dicke Ende kommt nach der Bundestagswahl. Bei den so genannten “Subsidiärflüchtlingen” wurde der Familiennachzug für 2 Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft nach der Bundestagswahl ab. Dann kommt der richtig große Schwung…

 

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