DEUTSCHTüRKE, VERGEWALTIGUNG UND DOPPELPASS

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Am vergangenen Freitag wurde eine 25 Jahre alte Studentin in der Damentoilette der Ludwig-Maximilian Universtität München (LMU) im zweiten Obergeschoss des Hauptgebäudes am Geschwister-Scholl-Platz vergewaltigt.

Der Täter folgte der Studentin in das WC, öffnete mit Gewalt die Kabinentür, wobei er bereits seine Genitalien entblößt hatte, und verging sich an ihr.

Die Studentin wehrte sich zwar nach Kräften. Allerdings hatte sie sich vor Kurzem den Arm gebrochen und war deshalb nur bedingt abwehrfähig. Sie biss dem Täter allerdings so fest in die Hand, dass er eine blutende Verletzung davontrug. Sie selbst erlitt Prellungen, Kratzwunden und erneut einen Armbruch. Der Täter entkam zunächst unerkannt.

Am Montag versuchte er jedoch, noch zwei weitere Studentinnen sexuell zu missbrauchen. Diese verständigten unabhängig voneinander die Polizei, dass sich ein unbekannter Mann auf den Damentoiletten aufhalte und in eine besetzte Toilettenkabine eindringen wolle. Eine betroffene 20-jährige Studentin wehrte sich jedoch, indem sie sich gegen die Kabinentür stemmte und lauthals schrie. Der Täter flüchtete daraufhin.

Am Montagabend nahm die Polizei dann einen dringend Tatverdächtigen fest. Ausgerechnet als die Spurensicherung der Polizei noch am Tatort arbeitete, tauchte der 25-Jährige erneut in der Nähe der Damentoilette auf. Polizeibeamte erkannten ihn dank einer ausführlichen Zeugenbeschreibung und nahmen den Mann fest. Der Mann leistete dabei erheblichen Widerstand, indem er mehrmals versuchte die Beamten mit Fäusten zu schlagen und sie zu schubsen. Ein Beamter wurde hierbei an der Hand verletzt.

Der 25-Jährige wurde in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München eingeliefert. Er wird im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Er hat eine Verletzung an der Hand, die von der heftigen Gegenwehr des ersten Opfers stammen könnte.  Der Tatverdächtige ist 25 Jahre alt. Es handelt sich um einen türkischstämmigen Studenten, der in München geboren wurde.

Kommentar: Wie inzwischen mitgeteilt wurde, hat der Tatverdächtige die türkische Staatsangehörigkeit. Da kann man nur sagen: Klasse! Wenn bei unserem Staat noch eine kleiner Restbestand an Verantwortungsgefühl gegenüber der eigenen Bevölkerung vorhanden ist, kann die weitere Vorgehensweise im Falle einer Verurteilung nur heißen: Haftstrafe absitzen - dann Abschiebung - lebenslanges Verbot der Wiedereinreise.

In diesem Fall wäre das rechtlich möglich, in vielen anderen Fällen bei Tätern mit Migrationshintergrund jedoch nicht. Einer der größten Fehler der Bundesregierungen der vergangenen Jahrzehnte war die massenhafte Einbürgerung von Migranten aus dem islamischen Kulturkreis. Haben sie erstmal die deutsche Staatsbürgerschaft, können sie nicht mehr dahin abgeschoben werden, wo sie (oder ihre Eltern) herkommen. Um ihnen die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft moralisch zu erleichtern, hat man auch noch die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft geschaffen. Auf diese Weise müssen sie nicht auf die Zugehörigkeit zu ihrem geliebten Heimatland des Herzens, mit dem sie sich meist ohnehin mehr identifizieren als mit Deutschland (und das gilt auch für hier geborene), verzichten.

Im Rahmen des Trump´schen Einreiseverbotes für Staatsangehörige aus den Ländern Irak, Iran, Libyen, Somalia, dem Sudan, Syrien und Jemen war übrigens Erstaunliches zu vernehmen: In Deutschland leben sage und schreibe 130.000 (in Worten: einhundertdreißigtausend) Menschen mit einem deutschen Pass und einem Pass aus den vorgenannten Ländern. Da mag man sich gar nicht ausmalen, wieviele Türken mit zwei Pässen rumlaufen. Und wenn sich von denen einer daneben benimmt, wird man ihn nicht los.