AfD Frauke Petry und der „Schießbefehl“

Liest man den genauen Wortlaut des Interviews Frau Petrys mit der MM, ist eines klar:

Frau Petry von der AfD einen Schießbefehl vorzuwerfen ist eine naive Äußerung aus Unwissenheit, beziehungsweise eine wissentlich bösartige Unterstellung zur Verunglimpfung und Radikalisierung des politischen Gegners. Die AfD als Rattenfänger zu bezeichnen zeigt, auf welchem geistigen Niveau sich gewisse Kreise bewegen.

Es ist scheinbar zutreffend, dass im Krieg und in der Politik jedes Mittel recht ist, um den Gegner zu erledigen und sei es noch so schmutzig. Auf Grund der Gewaltenteilung in einer Demokratie hat kein Politiker das Recht einen Schießbefehl zu erteilen, soweit so klar, oder? Als ehemaliger Bundesgrenzschützer im Einsatz zur Grenzsicherung (Passkontrolle GSE ) an der Deutschen Grenze, empfehle ich allen, die SCHIESSEN mit ERSCHIESSEN verwechseln, die Dienstanweisung „Schusswaffengebrauch im Grenzgebiet – unmittelbarer Zwang“ einzusehen.

In Kurzform: Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs erfolglos waren. Nach vorheriger Androhung durch Zuruf:“Halt stehen bleiben, oder ich schieße“ mit zwei folgenden Warnschüssen in die Luft, sind Schüsse auf die Füße gestattet. Natürlich muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben. Der Zweck des Schusswaffengebrauchs darf nur sein, ANGRIFFS– oder FLUCHTUNFÄHIG zu machen und nicht um jemanden absichtlich zu erschießen.

(Bitte nicht verwechseln mit dem DDR – TÖTUNGS - SCHIESSBEFEHL!)

Gegen Personen, die sich dem äußeren Eindruck nach im Kindesalter befinden, dürfen Schusswaffen grundsätzlich nicht angewendet werden. Ein illegaler, gewaltsamer Grenzübertritt ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat und die Vollzugsbeamten sind verpflichtet, Straftaten zu verhindern.

Sepp Schandl, parteilos.

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